Archy schrieb:
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> da das Verbreitungsgebiet der BNN die Region ist,
> von der im vorrevolutionären Deutschland des 19.
> Jahrhunderts entscheidende Impulse zur
> Bürgerlichen Revolution der 40er Jahre dieses
> Jahrhunderts
> ausgingen.
Das ist sehr wahr. Hinzu kommt, daß das Verteilungsgebiet der BNN von heute auch die "Residenz des Rechts" genannte Stadt und Region Karlsruhe, der Sitz des Bundesverfassungsgerichtes, ist. Wer u.a. liest also diese Tageszeitung? - Wohl sicher auch die Richter dieses Gerichtes! Wenn es uns da gelänge - trotz aller Skepsis, die ich teile - ein winziges Samenkorn einzupflanzen, wäre das doch sicherlich ein kleiner Erfolg im Hinblick auf unsere Bemühungen um Abschaffung der ZÜP, was wohl nur auf dem Weg durch die Instanzen bis ganz oben möglich sein wird, wie es scheint.
Ich werde jedenfalls dranbleiben und die verantwprtliche Redakteurin auch noch telefonisch ansprechen - Politik der kleinen Schritte nennt man sowas wohl (ich perönlich hätte es zwar gern schneller, aber das ist vermutlich unrealistisch).
Gerne komme ich der Bitte nach, meine beiden Briefe an die Zeitung hier noch einmal zu wiederholen. Jeder, der ähnliche Briefe an andere Tageszeitungen schreiben möchte, darf die Texte gerne in diesem oder ähnlichem Wortlaut dazu benutzen und kopieren. Wir brauchen die Öffentlichkeit, und das geht in unserer Gesellschaft eben vor allem über die Massenmedien!
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Brief vom 6.1.2007:
Ihr Beitrag "Schäuble plant den 'Quasi-Verteidigungsfall' " in den BNN vom 3.1.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen nahm ich in der Ausgabe der BNN vom 3.1.2007 an prominenter Stelle auf Seite drei oben das Foto wahr, mit dem Sie den im Betreff genannten Artikel illustriert haben.
Das Foto zeigt den "Irrflieger von Frankfurt" von 2003 zusammen mit einem Teil des Commerzbank-Gebäudes in einer Weise, die suggeriert und vermutlich auch suggerieren soll, daß eine Kollision des Flugzeuges mit dem Gebäude unmittelbar bevorstehe bzw. bevorgestanden habe. Dieses Foto soll allem Anschein nach den Artikel unterstreichen, der die jüngsten Vorschläge des Bundesinnenministers zum Inhalt hat. Danach soll das vom Bundesverfassungsgericht 2006 in Teilen für verfassungswidrig erklärte Luftsicherheitsgesetz per Grundgesetzänderung verfassungskonform "gemacht" werden. Dabei geht es vor allem um den sogenannten "Abschußparagraphen" (§14) des Luftsicherheitsgesetzes. Allerdings sind in der gegenwärtigen Diskussion in erster Linie nicht Kleinflugzeuge gemeint, die erstens überhaupt nicht für terroristische Zwecke geeignet sind und von denen daher laut Experten keine konkrete Terrorgefahr auszugehen vermag und die zweitens nicht für die großangelegte Beförderung von Passagieren ausgelegt sind. Vielmehr geht es um den zu erlaubenden oder nicht zu erlaubenden "Abschuß" von Verkehrsflugzeugen mit Passagieren an Bord, die möglicherweise unschuldige Opfer einer Entführung oder eines Anschlages werden könnten.
Daher frage ich mich: Was hat das von Ihnen ausgewählte Foto vor diesem Hintergrund als Illustration Ihres Artikels für einen Sinn oder welche Motivation hat Sie bewogen, es auszuwählen? Wenn es nicht Panikmache vor Kleinflugzeugen oder Stimmungsmache gegen deren Piloten sein soll, was ich Ihnen ausdrücklich nicht unterstelle, dann bleiben noch die Gründe "reißerischer Aufmacher" und / oder Uninformiertheit über die Allgemeine Luftfahrt (das ist das Luftfahrtgeschehen jenseits des kommerziellen Linienverkehrs und des Urlaubs-Charterverkehrs) übrig.
Ich selbst bin als deutscher Privatpilot (Nicht: Hobbyflieger, wie Sie in Ihrem Artikel schreiben. Oder sind nach dieser Diktion alle Autofahrer, die nicht Berufskraftfahrer sind, dann auch Hobbyautofahrer?) und damit Teilnehmer der Allgemeinen Luftfahrt ein direkt vom Luftsicherheitsgesetz betroffener und vom Staat in dieser Eigenschaft als "Gefahr für die Allgemeinheit" diffamierter Bürger, ohne mir jemals in meinem Leben etwas habe zuschulden kommen zu lassen. (Details dazu können Sie bei Interesse auf meiner Internetseite www.cfz.de nachlesen). Daher verwahre ich mich in aller Form gegen die von Ihnen gewählte Darstellung eines Kleinflugzeuges (in diesem Falle war es ein Motorsegler, also ein Segelflugzeug mit Hilfsmotor) welches im Bild den Eindruck erweckt, es würde sogleich ein Bankgebäude rammen (was es in Wirklichkeit nicht tat).
Damit wird Ängsten über die angebliche Gefährdung durch Kleinflugzeuge als Terrorwaffen in der weitgehend mit der Allgemeinen Luftfahrt nicht vertrauten Bevölkerung Vorschub geleistet. Hätte der Pilot des Motorseglers damals tatsächlich die selbstmörderische Absicht gehabt, in den Turm zu fliegen, wäre der geringen Masse und der geringen Geschwindigkeit wegen vermutlich lediglich ein kleinerer Sachschaden am Gebäude entstanden und das Luftfahrzeug wäre abgeprallt oder steckengeblieben. Tatsächlich aber hat der wohl geistig verwirrte Pilot, der keine Lizenz besaß, im Funkverkehr ausdrücklich betont, daß er absolut keinerlei Absicht hege, Menschen ein Leid anzutun.
In Kenntnis dieses Hintergrundes der damaligen Vorkommnisse in Frankfurt ist es absolut unverantwortlich, den Bericht über das Luftsicherheitsgesetz, wie Sie es getan haben, in tendenziöser Weise zu illustrieren. Mit Hilfe eines Kleinflugzeuges ist noch nirgendwo auf dieser Erde und zu keinem Zeitpunkt ein terroristischer Anschlag verübt worden! Wohl aber mit PKWs, LKWs, in Zügen oder durch Selbstmordattentäter zu Fuß. Allerdings, und das muß ich an dieser Stelle leider konzedieren, herrschen in unserer deutschen Bevölkerung seit jeher unerfindliche und irrationale Ängste gegenüber möglichen "Gefahren aus der Luft" vor. Diese werden nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 durch Politik und Medien hierzulande noch verstärkt. Dabei gibt es jedoch keinerlei Fakten, die solche überzogenen Ängste begründen könnten. Sicherheit ist notwendig, aber so wie Politik und Medien sie seit wenigen Jahren geradezu zelebrieren und damit Freiheitsrechte der Bürger massiv einzuschränken versuchen, wird weit über möglicherweise berechtigte Ziele der Terrorbekämpfung hinausgeschossen. Als Sensation aufgemachte Berichte oder wie in diesem Fall eine unpassende Illustration in den BNN tragen leider dazu bei.
Wenn Sie sich wirklich umfassend über das wichtige Thema Sicherheit in der Luftfahrt und über die Allgemeine Luftfahrt selbst informieren wollen und in den BNN fachlich fundiert berichten möchten, bin ich gerne bereit, Ihnen kompetente Ansprechpartner aus Verbänden und Gruppierungen der Allgemeinen Luftfahrt zu nennen. Gerne beantworte ich selbst auch weitere Fragen, soweit dies mir möglich ist. Außer auf meiner bereits genannten Seite www.cfz.de finden Sie sehr ausführliche Hintergrundinformationen bei der Aircraft Owners and Pilots Association (AOPA) Germany e.V., einem Verband der Allgemeinen Luftfahrt (www.aopa.de). Details zu dem Themenkomplex finden Sie auch in der Fachzeitschrift "Pilot und Flugzeug" (www.pilotundflugzeug.de) in kompetenter und umfassender Darstellung.
Ich würde mich über eine fundierte und informierte Berichterstattung in den BNN über dieses Thema in Zukunft sehr freuen und bitte Sie um eine Klarstellung des nicht vorhandenen Bezuges zwischen Text und Bild Ihres Beitrages vom 3.1.2007 in einer der nächsten Ausgaben der BNN, um mitzuhelfen, daß Ihre Leserschaft und damit die interessierte Bevölkerung sachlich und nicht emotional vorgepolt über das Thema "Sicherheit im Luftverkehr" informiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Carl M. Falck
Hinweis:
Dieses Schreiben an Sie sowie eine Kopie Ihres Artikels mit Quellenangabe werde ich auf meiner privaten Internetseite www.cfz.de veröffentlichen.
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Brief vom 17.1.2007:
Sehr geehrte Frau Mayer,
zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Reaktion auf meinen Leserbrief vom 6.1.2007. Ich finde es bedauerlich, daß die BNN ihren Lesern keine Plattform zur Diskussion aktueller politischer Themen bietet und sich lediglich auf die Veröffentlichung von Leserbriefen zu lokalen Themen beschränkt. Die BNN ist in meinen Augen kein "Provinzblatt", sondern hat eine durchaus beachtenswerte regionale Verbreitung. Das sollte doch Anlaß genug sein, auch zu anderen als lokalpolitischen Themen ihre Leser zu Wort kommen zu lassen.
Ich möchte noch einmal auf den Inhalt meines Leserbriefes zurückkommen, da ich glaube, vielleicht zur Erläuterung einiger Punkte noch etwas beitragen zu können:
Der Umstand, daß der "Irrflieger von Frankfurt" damals derartige "Abschußdiskussionen" zur Folge hatte, rührte vornehmlich daher, daß solche Pläne bereits in den Schubladen des Innenministeriums lagen, die bis dahin keine politischen Mehrheiten gefunden hatten und nun breitenwirksam und mediengerecht aufgetischt werden konnten. Sie können davon ausgehen, daß den verantwortlichen Politikern schon bewußt war, daß ein Abschuß des kleinen Motorseglers aus den Umständen des Vorfalles heraus überhaupt nicht erforderlich und zu rechtfertigen gewesen wäre. Stellen Sie sich vor, was für fatale Folgen ein Abschuß eines auch kleinen Flugzeuges über der Großstadt Frankfurt hätte haben können! Allein die Kampfflugzeuge, die aufstiegen um den Motorsegler zu eskortieren, stellten eine wesentlich größere Gefahr dar, da sie extrem langsam und am unteren Ende ihrer noch sicheren Flugeigenschaften fliegen mußten. Nein, die Politiker der damaligen rot-grünen Bundesregierung wußten das Geschehen recht geschickt zu nutzen, um nach dem Vorfall ihre bis dahin indiskutablen Pläne vermeintlich zu rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht sah die Sache wohl ähnlich wie ich es hier schildere, als es später den §14 des Luftsicherheitsgesetzes als nicht verfassungskonform erklärte.
Von Kleinflugzeugen und deren Piloten gingen und gehen nachgewiesenermaßen (u.a. nach Aussagen des ehemaligen Bundesinnenministers Schily, des Bundeskriminalamtes sowie der Deutschen Flugsicherung) keine besonderen Gefahren aus! Darum geht es mir bei der Kritik an der Illustration Ihres Artikels. Die Anschläge des 11.9.2001 sind nicht mit Kleinflugzeugen durchgeführt worden. Ihr Foto suggeriert jedoch genau eine solche vermeintliche Gefahr.
Sie verstehen nicht, warum ich von irrationalen Ängsten vor Gefahren aus der Luft sprach. Nun, halten Sie sich doch bitte einmal vor Augen, welche Gefahren (abseits von Unfällen) z.B. von Kraftfahrzeugen ausgehen (Überfälle, Attentate, Terroranschläge). Oder Anschläge in und mit Zügen. Oder Anschläge durch Selbstmordattentäter zu Fuß. Im Vergleich dazu ist mit Kleinflugzeugen noch nirgendwo und zu keiner Zeit auf der Erde ein terroristisches Attentat verübt worden. Deswegen sprach ich von irrationalen Ängsten, die offensichtlich auch von politischer Seite instrumentalisiert werden. Sie illustrieren mit der Suggestion eines Anschlages durch ein Kleinflugzeug Ihren Artikel. Ein Foto einer Verkehrsmaschine hätte ich hier nachvollziehen können, das gewählte Foto nicht.
Aufgrund des Luftsicherheitsgesetzes sollen seit einiger Zeit 50.000 deutsche Privatpiloten, in der Regel Piloten von Kleinflugzeugen, ausführlichen geheimdienstlichen und kriminaltechnischen Überprüfungen unterzogen werden, die sie auch noch "freiwillig" beantragen müssen. Auf diese Überprüfungen hat der Einzelne keinen Einfluß, er erfährt deren detaillierte Erkenntnisse und die angewandten Überprüfungskriterien nicht. Damit wird eine ganze Bevölkerungsgruppe, nämlich die der Privatpiloten, als potentielle Terroristen und Attentäter verleumdet. Die Piloten müssen durch eine Überprüfung selbst belegen, daß sie keine Terroristen oder Attentäter oder Gefahr für die Allgemeinheit sind! Die sonst sogar für jeden eines Verbrechens Verdächtigen zunächst bis zum Beweis seiner Schuld geltende Unschuldsvermutung, der Datenschutz und andere Grundrechte werden dabei rechtschaffenen Bürgern gegenüber mit Füßen getreten!
Vielleicht bemerken Sie, daß ich aus einer Situation als vom Luftsicherheitsgesetz selbst Betroffener heraus argumentiere. Da ich mich weigere, mich aufgrund des oben geschilderten Pauschalverdachts einer geheimdienstlichen Durchleuchtung (Pilotenkollegen aus der ehemaligen DDR erkennen deutliche Parallelen zur Überprüfung durch die Stasi) zu unterziehen und diese auch noch "freiwillig" zu beantragen und zu bezahlen, wurde mir im November 2006 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als der zuständigen Luftfahrtbehörde wegen eines nicht gestellten Antrages (!) kurzerhand meine Pilotenlizenz weggenommen. Die schriftliche Begründung: Ich sei eine Gefahr für die Allgemeinheit! Ich kämpfe nun vor Gericht gegen diesen Skandal, wie andere Privatpiloten in Deutschland ebenfalls. Einige von ihnen haben ihren Prozeß bereits gewonnen! Noch einmal der theoretische Vergleich mit dem Autofahrer: Als potentieller Terrorist solle jeder Autofahrer geheimdienstlich durchleuchtet werden, dies selbst beantragen und bezahlen. Tut er das nicht, wird sein Führerschein eingezogen. Hielten Sie das für verhältnismäßig und rechtens sowie für ein legitimes Mittel zur Terrorbekämpfung? Zur Erinnerung: Terroranschläge werden fast täglich mit Autos verübt, nicht mit Kleinflugzeugen!
Dieser Exkurs soll verdeutlichen, warum ich sehr empfindlich auf verfremdende Berichte und Darstellungen der Allgemeinen Luftfahrt im Zusammenhang mit dem Luftsicherheitsgesetz reagiere. Ich denke jedoch, ich reagiere zurecht so. Vielleicht wäre das auch ein Thema für einen Bericht in den BNN? Es ist einerseits sehr politisch und andererseits sind Sicherheit, Datenschutz, zunehmende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte etc. auch im Zusammenhang mit Terrorgefahren aktuell diskutierte Themen. Auch das Fernsehen (ZDF Frontal 21 am 7.2.2006) hat sich bereits mit den Auswirkungen des Luftsicherheitsgesetzes auf Privatpiloten kritisch auseinandergesetzt. Den siebenminütigen Bericht können Sie sich aus dem Internet herunterladen und anschauen (unter www.aopa.de). Die FAZ hat sich in ihrer Ausgabe vom 15.2.2006 ebenfalls ausführlich damit befaßt. Den politischen Parteien und der Bundesregierung in Berlin ist die Problematik selbstverständlich nicht unbekannt, sie wird jedoch teilweise negiert. Einige Politiker haben sich aber schon öffentlich auf die Seite der Piloten gestellt. Nur in der Öffentlichkeit finden wir Privatpiloten noch nicht ausreichend Resonanz mit einem Thema, das eigentlich jeden Bürger angeht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Bericht aus der Perspektive der Privatpiloten zum Thema Luftsicherheitsgesetz bei Ihnen auf Interesse stieße. Ihren Lesern böten Sie damit eine Erweiterung der Diskussionsgrundlage zum Thema "Sicherheit im Luftverkehr" aus einem anderen Blickwinkel. Ich bin gerne zu einem informativen Gespräch mit Ihnen bereit, selbstverständlich kann ich auch weitere Fachleute aus Vereinen und Verbänden aktivieren, Sie mit zusätzlichen Informationen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Carl M. Falck
www.cfz.de
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Steter Tropfen höhlt den Stein!
Gruß,
Carl
www.cfz.de