Folgende Mail ging eben an alle Verbände raus
und ich würde jeden von Euch bitten, dort mal
nachzuhaken, ob sie es auch gelesen haben.
(Auch alle Printmedien der Fliegerei sind bereits informiert!)
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Liebe DAeC - Verbände,
im Internet hat sich eine gewisser "Jon" mit einem
wirklich hervorragenden und beeindruckenden Beitrag zur ZÜP
aus verfassungsrechtlicher Sicht gemeldet.
"Jon" legt wohl wert auf Anonymität und wir vermuten
aufgrund der juristischen Qualität seines Beitrags,
dass er zu den allerhöchsten Kreisen gehört.
Sehr heftig abgewatscht werden alle Bürokraten und auch alle Politiker,
die uns die ZÜP "beschert" haben und noch immer nichts dagegen unternehmen,
weil sie alle vom Wesen unserer Menschenrechte schlicht keine Ahnung haben.
Ganz offenbar sind alle Argumente gegen die ZÜP
bei harmlosen Privatpiloten vom Bundesverfassungsgericht schon
längst einmal an anderer Stelle ausgesprochen worden.
Das künftige Urteil des BVG existiert also quasi bereits!!!
Die Worte des BVG - von "Jon" zitiert - werden von den "Hohen Herren"
nur nicht gelesen oder aber, in großer Arroganz, schon gar nicht ernst genommen.
Das hier ist die kurze Quintessenz:
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Die ZÜP für unbescholtene Privatpiloten
- also die Streubreite der ZÜP gegen Verdachtslose - ist unverhältnismäßig.
Der diesbezüglich angelegte Maßstab (Sie haben als hilfloses Argument
nämlich nur den Irrflieger von Ffm) wiederspricht den vom BVG
bereits vor längerer Zeit diesbezüglich klar ausgelegten Grundrechten.
Es gibt also jetzt schon jede Menge Aussagen des BVG aus früheren Tagen,
die unsere bisherige Meinung höchstrichterlich
und unmissverständlich klar untermauern.
Die Politiker und Bürokraten haben es nur nicht gelesen,
geschweige denn verstanden.
Von uns Privatpiloten geht keine k o n k r e t e Gefahr aus.
Vorbeugend darf der Staat weder durch Rasterfahndung
noch durch diue nächste Stufe einer aufgezwungenen "freiwilligen" Rasterüberwachung unsere Grundrechte so einfach
unter Vorspiegelung von "Abstrakten Gefahren" aushebeln.
Zitat von "Jon": "Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat (vgl. BVerfGE 7, 198 )."
Schusszitat von "Jon":
"Die verantwortlichen Politiker dieses Landes und jene, die abwiegeln, beschädigen damit das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich demokratischer Rechtsstaat empfindlich."
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Ich möchte hiermit alle Landesverbände recht herzlich bitten, diese Argumentationskette
eingehend zu studieren und per Rundmail in alle Welt zu verstreuen.
Die Argumente sind von einem so essentiellen Gehalt, dass wir alle jetzt jeden guten Grund haben
sehr zuversichtlich in die künftigen Auseinandersetzungen mit den Gerichten zu gehen.
Mit einem solchen Warnschuss könnten wir die Politik vielleicht wieder auf das richtige
demokratisch freiheitliche Denken und Handeln zwingen.
Mit freundlichen und dankenden Fliegergrüßen
im Sinne der gemeinsamen Sache
vom
Claus-Dieter Zink
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Es folgt der Beitrag von Jon:
Und hier zum Nachhaken die Adressen der Verbände:
lsv-th@t-online.de ;
info@luftsport-sh.de ;
info@lsvst.de ;
info@lsvsn.de ; Wessel ; LSVHH - Klaus Böckmann ; Frank Lemke ;
info@lvbayern.de ;
DAeCBerlin@t-online.de ;
HLB-LTB@t-online.de ; DAec LVN ;
luftsport.mv@t-online.de ;
info@aeroclub-nrw.de ;
Dirk.Aue@victoria.de ;
info@bwlv.de ;
aeroclub.saar@t-online.de
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.01.07 13:54 von Claus-Dieter Zink.