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Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Horst Metzig ()
Datum: 31.01.07 11:02

Liebe Forumleser,

Irgend wie habe ich das Gefühl, das ich auf einige Beamte ungemütlich wirke. Ich habe den Bürgerservice des Innenministeriums angerufen, und der dortige Mitarbeiter antworete mir mit gequälter Stimme, oh je, nicht schon wieder, Herr Metzig, sie müssen doch nicht jeden Tag einen Brief schreiben:

Bonn, den 31.1.2007

Sehr geehrter Herr Metzig,
ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 25.1.2007.

Mit der im Luftsicherheitsgesetz geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfung für sog. Privatpiloten und Flugschüler motorgetriebener Luftfahrzeuge ist die Bundesregierung einer einstimmigen Forderung der Innenministerkonferenz nachgekommen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen stellen eine wichtige präventive Komponente im Rahmen gestaffelter Schutzmaßnahmen der Luftsicherheit dar. Privatpiloten werden durch diese Regelung ebenso wenig unter „Generalverdacht“ gestellt wie andere Personen, die einer Sicherheitsüberprüfung, z.B. nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Waffen- oder dem Atomgesetz, unterliegen.

Die von Ihnen dargelegte Auffasung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wird, auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung, nicht geteilt.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Felix Eltner
Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Bürgerservice
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Telefon: 03018/6813375
Fax: 01888 681 55095
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Weinhardt, Cornelius
Gesendet: Donnerstag, 25. Januar 2007 11:26
An: O3_
Betreff: 070125 Metzig - Luftsicherheitsgesetz, Zuverlässigkeits - Überprüfungsverordnung - A32




Übernahme der Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Cornelius Weinhardt
Stab Leitungsbereich
Ministerbüro
Tel.: 01888 - 681 1073
e-mail: Cornelius.Weinhardt@bmi.bund.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Dr. Wolfgang Schäuble, MdB [mailto:wolfgang.schaeuble@bundestag.de]
Gesendet: Donnerstag, 25. Januar 2007 11:20
An: Weinhardt, Cornelius
Betreff: WG: Luftsicherheitsgesetz, Zuverlässigkeits - Überprüfungsverordnung







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: HorstMetzig@web.de [mailto:HorstMetzig@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Januar 2007 18:48
An: wolfgang.schaeuble@bundestag.de
Betreff: Luftsicherheitsgesetz, Zuverlässigkeits - Überprüfungsverordnung



Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble,



Ich wohne in Süddeutschland, genau gesagt im Wahlkreis Wahlkreis 289 Waldshut

Direkt gewählt:

* Thomas Dörflinger, CDU/CSU [HTML] [www.bundestag.de]

Über Landesliste gewählt:

* Rita Schwarzelühr-Sutter, SPD [HTML] [www.bundestag.de]

Es ist sicher nicht leicht, es allen Menschen recht zu machen. Eigentlich ist es unmöglich. Der Verlierer wird immer schimpfen. So auch die Verlierer das Luftsicherheitsgesetz, nachdem das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort zum Abschuss entführter Flugzeuge gesprochen hat.

Gerade deshalb will ich Sie an die nachfolgende Subsumierung erinnern. Die Schrift ist in rot und blau eingefärbt.



Die im Luftsicherheitsgesetz gefasste Zuverlässigkeits - Überprüfungsverordnung hält im Verwaltungsgerichtsverfahren die jetzige Rechtsposition, so wie diese von der damaligen SPD - geführten Bundesregierung gewollt wurde, wohl nicht stand.



Gesetzgeber/Politiker/Ministerial-/Luftamts-Beamte behaupten, das Mittel der Zuverlässigkeitsüberprüfung sei zur Verfolgung des Zweckes (§ 7 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG: Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs gem. § 1 LuftSiG) geeignet. Ein Gesetz ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 67, 157; 90, 145; 100, 313; 109, 279).



Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht allerdings unmißverständlich eingeschränkt:

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verlangt, dass die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen darf (stRspr; vgl. BVerfGE 90, 145 <173>; 92, 277 <327>; 109, 279 <349 ff.>). Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint (vgl. BVerfGE 90, 145 <173>).

In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte (Anm. hier: Recht auf informationelle Selbstbestimmung und aus § 1 Abs. 1 LuftVG i.V.m. Art. 2 GG abgeleitetes Freiheitsrecht) ist es dabei zunächst Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen (vgl. BVerfGE 109, 279 <350>). Dies kann dazu führen, dass bestimmte intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden dürfen. Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 <383 f.>; 109, 279 <350 ff.>; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Februar 2006 – Vf. 69-VI-04 -).

Diese Voraussetzungen sind nur dann gewahrt, wenn der Gesetzgeber den Grundrechtseingriff an das Vorliegen einer k o n k r e t e n Gefahr für die bedrohten Rechtsgüter knüpft (BVerfG, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 BvR 518/02).

Dem durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung ermöglichten Grundrechtseingriff kommt grundsätzlich ein erhebliches Gewicht mit Blick auf den Inhalt sowohl der übermittelten Daten als auch derjenigen Daten zu, mit denen diese übermittelten Daten abgeglichen werden sollen. Gleiches gilt für diejenigen weiterreichenden Informationen, die aus der Zusammenführung und dem Abgleich der verschiedenen Datenbestände gewonnen werden können. Erfasst eine Übermittlungsbefugnis, wie diejenige nach § 7 Absätze 3, 4, 7 bis 10 LuftSiG, nahezu sämtliche personenbezogenen Daten, die bei irgendeiner öffentlichen oder nichtöffentlichen Stelle vorhanden sind, wird damit aufgrund der Vielfältigkeit und des Umfangs der erfassten Daten dazu ermächtigt, einen Eingriff von hoher Intensität vorzunehmen.

Ins Gewicht fällt auch, dass die von der Zuverlässigkeitsüberprüfung Betroffenen nicht anonym bleiben (vgl. BVerfGE 100, 313 <381>; 107, 299 <320 f.>). Der Personenbezug der Daten wird bei diesen Personen durchgehend gerade zu dem Zweck erhalten, weitere Maßnahmen (z.B. Lizenzentzug) gegen sie zu ermöglichen (vgl. Zugriffsbefugnisse auf die sog. Luftfahrer-Datei, die zu Einreiseverboten in bestimmte Länder führen können, etc.).

Von Bedeutung ist schließlich auch, dass § 7 LuftSiG verdachtslose Grundrechtseingriffe mit großer Streubreite vorsieht.

Grundrechtseingriffe, die sowohl durch Verdachtslosigkeit als auch durch eine große Streubreite gekennzeichnet sind - bei denen also zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem k o n k r e t e n Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr V e r h a l t e n nicht veranlasst haben - weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313 <376, 392>; 107, 299 <320 f.>; 109, 279 <353>; 113, 29 <53>; 113, 348 <383>).

Von solchen Eingriffen können ferner Einschüchterungseffekte ausgehen, die zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen können (vgl. BVerfGE 65, 1 <42>; 113, 29 <46>). Ein von der Grundrechtsausübung abschreckender Effekt muss nicht nur zum Schutze der subjektiven Rechte der betroffenen Einzelnen vermieden werden. Auch das Gemeinwohl wird dadurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 113, 29 <46>). Es gefährdet die Unbefangenheit des Verhaltens, wenn die Streubreite von Ausforschungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen (vgl. BVerfGE 107, 299 <328>).

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG handelt es sich um einen verdachtslosen Eingriff. Die Vorschrift begründet Eingriffsbefugnisse gegen so genannte Nichtstörer, setzt also nicht voraus, dass der Adressat der Eingriffsmaßnahme für die Gefahr verantwortlich ist. Es können nach der Gesetzesfassung alle Personen einbezogen werden, welche die Auswahlkriterien erfüllen (hier: Personenkreis des § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG: Privatpiloten), ohne dass es Anforderungen an die Nähe dieser Personen zur Gefahr oder zu verdächtigen Personen gibt. Ob die betroffenen Personen Tatverdächtige oder Störer sind oder nicht, soll in diesen Fällen vielmehr gerade herausgefunden werden, sei es bereits durch die Rasterung anhand weiterer Kriterien, sei es erst durch die sich anschließenden konventionellen personenbezogenen Ermittlungsmaßnahmen (§ 7 Absätze 4, 7 bis 10 LuftSiG).

Der insofern mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung verbundene Eingriff ist angesichts der hochrangigen Verfassungsgüter, deren Schutz § 7 LuftSiG dienen soll, zwar noch nicht als solcher unverhältnismäßig. Er ist jedoch nur dann angemessen, wenn der Gesetzgeber rechtsstaatliche Anforderungen dadurch wahrt, dass er den Eingriff erst von der Schwelle einer

hinreichend k o n k r e t e n Gefahr für die bedrohten Rechtsgüter an vorsieht.

Das Grundgesetz unterwirft auch die Verfolgung des Zieles, die nach den tatsächlichen Umständen größtmögliche Sicherheit herzustellen, rechtsstaatlichen Bindungen, zu denen insbesondere das Verbot unangemessener Eingriffe in die Grundrechte als Rechte staatlicher Eingriffsabwehr zählt. In diesem Verbot finden auch die Schutzpflichten des Staates ihre Grenze. Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat (vgl. BVerfGE 7, 198 <204 f.>).

Die hierfür geltende Eingriffsschwelle muss von Verfassungs wegen allerdings nicht notwendig eine gegenwärtige Gefahr im überkommenen Sinn sein, darf aber die einer k o n k r e t e n Gefahr nicht unterschreiten. Vorausgesetzt ist danach eine Sachlage, bei der im konkreten Fall die h i n r e i c h e n d e W a h r s c h e i n l i c h k e i t besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für diese Rechtsgüter eintreten w i r d . Den mit der Anwendung einer solchen Ermächtigung betrauten Instanzen ist es allerdings verfassungsrechtlich verwehrt, den polizeirechtlichen Gefahrenbegriff unter Ablösung von diesen Anforderungen auszulegen und dadurch die Gefahrenschwelle unter das für eine derartige Eingriffsmaßnahme verfassungsrechtlich geforderte Maß herabzusenken.

Die für die Feststellung einer konkreten Gefahr erforderliche Wahrscheinlichkeitsprognose muss sich auf T a t s a c h e n beziehen. Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen ohne greifbaren, auf den Einzelfall bezogenen Anlass reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 <381 f.>; 69, 315 <353 f.>).



Für die Annahme einer etwa von so genannten terroristischen Schläfern (das Luftamt Südbayern verwendete in seinen Bescheiden gegen unbescholtene Privatpiloten die Bezeichnung "besonders gefährliche Innentäter" !) ausgehenden konkreten Dauergefahr sind nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts daher hinreichend fundierte konkrete Tatsachen erforderlich. Außenpolitische Spannungslagen, die von terroristischen Gruppierungen zum Anlass von Anschlägen gewählt werden können, gebe es immer wieder, und sie können lange anhalten. Insofern sei es praktisch nie ausgeschlossen, dass terroristische Aktionen auch Deutschland treffen oder dort vorbereitet werden können. Eine derartige allgemeine Bedrohungslage, wie sie spätestens seit dem 11. September 2001, also seit nunmehr über fünf Jahren, praktisch ununterbrochen bestanden habe, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung einer derartigen Eingriffsmaßnahme nicht aus. Der hierdurch bewirkte Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung setzt vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen voraus, aus denen sich eine konkrete Gefahr ergibt, etwa weil tatsächliche Anhaltspunkte für die Vorbereitung terroristischer Anschläge oder dafür bestehen, dass sich in Deutschland Privatpiloten für Terroranschläge bereithalten, die in absehbarer Zeit in Deutschland selbst oder andernorts verübt werden sollen.




Eine "abstrakte" Gefährdung reicht folglich absolut nicht aus.

Die verantwortlichen Politiker dieses Landes und jene, die abwiegeln, beschädigen damit das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich demokratischer Rechtsstaat empfindlich.



Ich würde mich freuen, wenn Sie zu dieser Subsumierung Ihre politische Stellungnahme aus rechtspolitischer Sicht darlegen könnten.



mit freundlichen Grüssen

Horst Metzig




Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
blue skies
Horst Metzig

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Hendrik ()
Datum: 31.01.07 11:19

Horst,
nimm mir es bitte nicht übel, aber Du verschießt m.M. nach Munition, die andere in laufenden oder kommenden Verfahren noch brauchen könnten. Warum gibst Du ihnen die Gelegenheit, sich darauf in Ruhe eine Argumentation aufbauen zu können? Lass es, Du bekommst nur Worthülsen aus dem Setzbaukasten ohen Bezug auf Deine Fragen. Du wirst dort niemanden überzeugen, das müssen die Gerichte klären.

Grüße
Hendrik

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: einZwangsangedrohter ()
Datum: 31.01.07 11:38

Horst,
Deine Argumentation ist Super, aber ich habe mal gelernt, dass man immer "ein As im Ärmel" behalten sollte. In sofern gebe ich Hendrik recht.

Gruß
ein Zwangsangedrohter dessen Verfahren bald anläuft...

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Anonymer Benutzer ()
Datum: 31.01.07 12:32

Immerhin haben wir hier jetzt einen schlagenden Beweis
dafür, dass diese "Hohen Herren" die Worte eines Verfassungsgerichts
- und die sind von Jon ja sehr eindeutig ausgelegt und berichtet -
nicht verstehen können.
Sie missachten damit unsere höchsten Richter.
Offenbar zudem tut dies die Mehrheit der Innenminister.

Spätestens jetzt müsste ein Sturm der entrüstung losbrechen.

Claus-Dieter

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Traumflug ()
Datum: 31.01.07 12:55

> [...] verschießt m.M. nach Munition, die andere in laufenden oder
> kommenden Verfahren noch brauchen könnten.

Diese Meinung kann ich nicht teilen. Horst recherchiert offensichtlich sehr viel und alle Argumente, die er schreibt, sind längst öffentlich. Die Gegenseite ist also so oder so informiert.

Dass die Behörden nicht begeistert sind, ist klar. Gleichzeitig gelingt es ihnen nicht, die Argumente zu widerlegen. Horst zeigt schön, dass wir nicht locker lassen werden und die Politiker besser das LuftSiG überdenken, als dass sie erneut eine Schlappe vor Gericht einfahren.


Markus

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Konrad ()
Datum: 31.01.07 13:02

Hendrik,

solange solche Worthülsen kommen, zeigen sie nur, dass sie keine Argumente haben.

Bis jetzt hat uns noch keiner auch nur ein vernünftiges Argument für die ZÜP nennen können, weder juristisch, noch moralisch, noch sicherheitspolitisch.
Bis jetzt haben sie sich nur reingeredet (s. Meinungsfreiheit!! der Experten).
Keines ihrer Argumente hält einer Diskussion stand und die Begründung, dass sie aus Sicherheitsgründen über die Bedrohungszenarien durch Privatpiloten nicht reden dürften, ist völliger Blödsinn und nichts anderes als Ausdruck ihrer argumentativen Hilflosigkeit.

Ich bin dafür, dass wir sie weiterhin ermuntern, solche Äusserungen von sich zu geben. Der Tag kommt, an dem sich Karlsruhe damit befasst und dann bekommen sie das alles mit Quellenangabe aufgetischt.

Konrad

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: ATCler ()
Datum: 31.01.07 13:07

Die Antwort aus dem Ministerium als "flotter Dreizeiler".
Kürzer geht´s nicht. Macht schließlich auch am wenigsten Arbeit...

Übrigens:
Interessant ist aber trotz der Kürze der Antwort folgender letzter Satz:
Quote:
Die von Ihnen dargelegte Auffasung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wird, auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung, nicht geteilt.

Kennen die Herrschaften nicht die Tatsache, dass die Rechtsprechung eine ZÜP-Klage nach der anderen zu Gunsten der Piloten kassiert????
Weiterhin praktisch bei jedem Urteil der ganze §7 wegen seiner zweifelhaften Rechtsmäßigkeit angezweifelt und für höchst bedenklich gehalten wird!!!!

Traurig...

Grüße,

ThomasS

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Anonymer Benutzer ()
Datum: 31.01.07 13:07

Sehr geehrter Herr Eltner,

Ihre Antwort vom 31.1.07 an Horst Metzig im Namen des Bundesministerium des Inneren
ist eben in unserem Forum aufgetaucht.

[www.streckenflug.at]

Ich halte diese für mich erstaunliche Antwort für offiziell
und es erschließt sich für mich jetzt folgendes:

Die Ihnen gelieferten eindeutigen Aussagen des BVG
und die Schlussfolgerungen betreffs des ZÜP-Problems
für uns Sportpiloten, werden also vom Innenministerium nicht geteilt.

Sie machen sogar darauf aufmerksam, dass die Mehrheit der
Innenminister die Meinung des BVG ebenso nicht teilt.

Kann es tatsächlich sein, dass ich sie falsch verstanden habe
und bei mir ein "Pisaproblem" vorliegt?

Haben die höchstverantwortlich Regierungsmitglieder,
für welche sie i.A. sprechen,
diese vorgelegte Argumentationskette überhaupt gelesen?

Es kann doch wohl nicht sein, dass so viele Regierende
den Argumentationen des BVG nicht folgen können.

Ist die Präsenz unseres Grundgesetzes und der darin enthaltenen Menschenrechte
in der Regierung so wenig verwirklicht, dass sie dies alles einfach "nicht teilen"?

Bitte bestätigen Sie mir dies,
da ich es aktuell einfach nicht glauben kann..


Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Claus - Dieter Zink

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: TG ()
Datum: 31.01.07 13:11

Lieber Horst, ich kann Dir versichern, dass Herr Schäuble alle diese Argumente kennt. Allein, es interressiert ihn nicht. Du kannst mit ihm reden und alles genauso vorbringen. Auch dann sind seine Argumente immer wieder die selben. Nur ein eindeutiger Rechtsentscheid wird für kurze Zeit helfen. Aber dann wird anschliessend ein "Quasi Fall" geschaffen,um das Grundgesetz und ein Urteil zu umgehen. Ich weiss, dass er nicht will. PUNKT!
Nur ein Massenprotest wird etwas bewirken, und den wird es nicht geben, und auch das weiss er ganz genau.
TG
PS: das trifft übrigends auf die ganze Clique in Berlin zu.

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: ThomasW ()
Datum: 31.01.07 14:14

Der Massenprotest wird so aussehen:

Bei der nächsten Wahl werden nur noch um die 50% (oder weniger) der Wahlberechtigten zur Wahl gehen UND die rechtsradikalen Parteien werden wieder ein paar Prozentpunkte zulegen, worauf Politiker der anderen Parteien wieder ihr staatstragendes Gesicht aufsetzen und die bösen Wähler schelten.

Glaubt ihr's nicht? Dann "schaun ma mal", wie unser Kaiser Franz sagt ... und die CSU wird im übrigen bei der nächsten Wahl wieder 50% + x erhalten! behaemmert

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: PP ()
Datum: 31.01.07 14:26

Hallo,

mit Herrn Eltner hatte ich schon 2005 zu tun. Damals antwortete er mir noch auf die ZÜP-Problematik mit einem blabla-Brief im Auftrag seines damaligen öbersten Vorgesetzten (man erinnere sich, es war noch ein Herr namens Schily). Auf meine schriftliche Erinnerung (dass die blabla-Antwort nix mit meinen Fragen zu tun hatte) und die dann natürlich nötige telefonische Nachfrage, weil eben keine Reaktion mehr erfolgte, bekam ich folgendes zu hören (Telefonat mit Herrn Eltner am 14.6.2005, 13.45 Uhr; nicht wörtlich, aber inhaltlich): es würden keine Antworten mehr erfolgen, weil das zuständige Fachreferat der Meinung sei, dass durch die Anfragen lediglich die Verwaltung lahmgelegt werden soll. Nein, dass man mit dem Gesetz möglicherweise wirklich inhaltliche Probleme hat, darauf kommt man im Fachreferat nicht. Die Luftsicherheitsbehörde in Bonn empfahl in einem Telefonat vom 15.6.06 den Petitionsausschuss, da man gegen das Gesetz nix machen könne.

Ja, so löst man das mit berechtigten Nachfragen seitens doofer Bürger. Man lässt das einfach an sich abtropfen und sitzt das aus. Ganz nach dem Motto: Was stört es eine deutsche Eiche, wenn ein Schwein sich daran kratzt.

Aber da ist Herr Eltner ja in feiner Gesellschaft und hat die großen Vorbilder ja auch im Hause und in der Nachbarschaft. Man erinnere sich: Auftritt Turnschuh-Fischer vor dem Visa-Untersuchungsausschuß; Äußerung Fischer: "Schreiben Sie hin, Fischer ist schuld...". Wie immer selbstherrlich und überheblich, man könnte in den Fernseher kotzen. Der große Vorgesetzte Schily (damals auch Minister) konnte sich auch an nix erinnern. Und heute heißt der Kollege Steinmeier und weiß auch wieder von nix was (betreffend Murat K.). Stetig auftretende Erinnerungslücken (oder soll man besser von chronischer Vergesslichkeit reden) ist möglicherweise Ministereinstellungskriterium geworden. Medizinisch ist das aber problematisch, da möglicherweise Alzheimer und Demenz draus werden können.

Noch Fragen? Das ist Methode. Und dann wird von Demokratie geredet. Da kann ich nur lachen.

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Georg Kräussle ()
Datum: 31.01.07 14:37

Bravo PP
du bringst es genau auf den Punkt.
Wir gehen mit unseren Problemen und berechtigten Argumenten diesen Entscheidungsträgern glatt am A.... vorbei. Die sitzen das aus und lassen uns am ausgestreckten Arm verhungern.
Ich verstehe immer mehr wie es zu Revolutionen kommt.
Georg

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Bernd Schmidt ()
Datum: 31.01.07 14:48

Thomas W ...da gebe ich dir vollkommen recht. Nur gebe ich zu bedenken, daß ein Zuwachs der rechten die einzige Möglichkeit ist den Etablierten Parteien wirklich das fürchten zu lernen. Vor allem, wenn ´man die Begründung für den rechtsruck darin sieht, daß einen die "normalen" Parteien nicht mehr Vertreten siehe ZÜB.
Wir dürfen das ja auch sagen, denn wir sind ja schön verfassungsrechtlich überprüft und haben es ja schriftlich , das wir keine Terroristen sind, übrigens ganz im Gegenteil zu den Politikern, die ja nicht überprüft sind: ( wie Z.B unser Tennisschuhexaussenminister oder der Terroristenanwalt Schilly )

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Anonymer Benutzer ()
Datum: 31.01.07 14:48

"Ich verstehe immer mehr, wie es zu Revolutionen kommt."

Und was die Terroristen an uns im Westen so hassen!
Über dieses Tabu redet man auch nicht!

Claus-Dieter

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Konrad ()
Datum: 31.01.07 17:43

Die größte Gefahr für dieses Land geht eindeutig NICHT von deutschen Privatpiloten aus!

[de.news.yahoo.com]

Es ist meine Meinung (aufgepasst Herr Staatasanwalt!), dass die Autofahrer, insbesondere die von Fahrzeugen mit mehr als 475 kg zul. Gesamtgewicht, unbedingt streng kontrolliert werden müssen.

Im Gegensatz zu den anonymen Experten bin ich bereit, diese Meinung zu vertreten.

Konrad

PS: Um gleiches Recht für alle herzustellen (Art. 3 GG) wäre die Alternative, Privatpiloten, die mit 16 t Sprengstoff in ihren Flugzeugen erwischt werden, mit einer Geldbusse zu belegen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.01.07 17:46 von Konrad.

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Horst Metzig ()
Datum: 31.01.07 18:02

Liebe Forumleser,

Ob die Rechtsparteien unser ZÜP - Problem lösen werden und können, ist nicht sicher.

Für mich muss ich immer folgenden Tatsachensachstand vor Augen halten und für mich wiederholen:

Die deutsche Sicherheitspolitiker haben im europäischen Luftsicherheitsgesetz den § 7 Luftsicherheitsgesetz geschaffen, in welcher die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sportflieger durchgesetzt worden ist.

Darunter fallen auch Tourenmotorsegelflugzeuge.

Die deutsche Politik will erreichen, das Terroristen nicht die Möglichkeit erhalten sollen, als Flugschüler auf Kleinflugzeugen Grundkenntnisse im Umgang mit Verkehrsflugzeugen zu bekommen. Der 11. September 2001 in Amerika hat gezeigt, welche Waffe so eine Flugausbildung doch sein kann.

Gedanklich umkreise ich diese Angelegenheit. Ich versuche, Argumentepunkte der Gegenseite zu nehmen.

Also die Flugschüler mit Kleinflugzeuge können Grundkenntnisse im Umgang mit Verkehrsflugzeuge erhalten. Jetzt will ich mal Euch Forumleser ernsthaft danach fragen, ob Kenntnisse im fliegerischen Umgang mit Hubschrauber geeignet sind, Grundkenntnisse im Umgang mit Verkehrsflugzeugen zu bekommen? Nun, immerhin müssen sich auch angehende Hubschrauberpiloten ZÜP'en lassen. Spätestens vor den entscheidungstragenden Gerichten müssen hier unsere deutschen Sicherheitspolitiker dazu eine Antwort finden, um den Vorsitzenden der Kammer zu überzeugen. Mit dem vorsitzenden Richter können unsere Politiker nicht mehr so umgehem wie mit uns. Die Kunst ist es, den Gegner vor Gericht unglaubwürdig zu machen. Und diese Kunst ist das Handwerkszeug eines Rechtsanwalts.

Was ein Herr Otto Schily von Gerichtsentscheidungen hält, hat er klar und deutlich veröffentlicht. In der Tatsache seine Niederlage vor dem karlsruher Verfassungsgericht zum Abschussurteil sagte ein intelektuell entgleister Otto Schily:" Die Richter haben das Gesetz nicht verstanden." Deutlicher kann ein Mensch eigentlich nicht mehr werden, was er von Gerichten hält.

blue skies
Horst Metzig

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Anonymer Benutzer ()
Datum: 31.01.07 18:44

"Die deutsche Politik will erreichen, das Terroristen nicht die Möglichkeit erhalten sollen, als Flugschüler auf Kleinflugzeugen Grundkenntnisse im Umgang mit Verkehrsflugzeugen zu bekommen. Der 11. September 2001 in Amerika hat gezeigt, welche Waffe so eine Flugausbildung doch sein kann."

Das kann es nicht sein, das ist nicht ihr Vorhaben!

Dann hätten sie die ZÜP doch einfach nur für Neupiloten einführen können.
Aber auch dann würden Terroristen es einfach am Simulator lernen
oder ihre Handgranate dem VIP im Stadion per Fernlenkmodell in die
Westentasche fliegen lassen oder vom Ausland starten.

Keine Ahnung vom Fliegen, davon aber jede Menge!

Claus-Dieter



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.01.07 19:50 von Claus-Dieter Zink.

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Traumflug ()
Datum: 31.01.07 18:51

Gerne will ich Herrn Eltner Gelegenheit geben, seine vielleicht etwas kurz geratenen Behauptungen zu untermauern:

[www.jump-ing.com]


Markus

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: Rudi ()
Datum: 31.01.07 19:35

... leider verabschieden wir uns immer mehr von einer Demokratie ... wenn es nicht passt, dann kann man ja auch mal schnell das GG aendern .... wir Deppen haben die auch noch gewaehlt ...
mit Gruss aus Madrid, Rudi

Re: Innenminister Herr Dr. Wolfgang Schäuble lässt auf die rechtlichen Argumente von " Jon " antworten
geschrieben von: steffen ()
Datum: 31.01.07 20:07

...In unserem Lande ist die Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft offensichtlich gestört. Belege dafür sind die weitverbreitete Verdrossenheit bis hin zum Rückzug in die private Nische oder zur massenhaften Auswanderung. Fluchtbewegungen dieses Ausmaßes sind anderswo durch Not, Hunger und Gewalt verursacht. Davon kann bei uns keine Rede sein.
Die gestörte Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft lähmt die schöpferischen Potenzen unserer Gesellschaft und behindert die Lösung der anstehenden lokalen und globalen Aufgaben. Wir verzetteln uns in übelgelaunter Passivität und hätten doch Wichtigeres zu tun für unser Leben, unser Land und die Menschheit.
In Staat und Wirtschaft funktioniert der Interessenausgleich zwischen den Gruppen und Schichten nur mangelhaft. Auch die Kommunikation über die Situation und die Interessenlage ist gehemmt. Im privaten Kreis sagt jeder leichthin, wie seine Diagnose lautet, und nennt die ihm wichtigsten Maßnahmen. Aber die Wünsche und Bestrebungen sind sehr verschieden und werden nicht rational gegeneinander gewichtet und auf Durchführbarkeit untersucht. Auf der einen Seite wünschen wir uns eine Erweiterung des Warenangebotes und bessere Versorgung, andererseits sehen wir deren soziale und ökologische Kosten und plädieren für die Abkehr von ungehemmtem Wachstum. Wir wollen Spielraum für wirtschaftliche Initiative, aber keine Entartung in eine Ellenbogengesellschaft. Wir wollen das Bewährte erhalten und doch Platz für Erneuerung schaffen, um sparsamer und weniger naturfeindlich zu leben. Wir wollen geordnete Verhältnisse, aber keine Bevormundung. Wir wollen freie, selbstbewußte Menschen, die doch gemeinschaftsbewußt handeln. Wir wollen vor Gewalt geschützt sein und dabei nicht einen Staat von Bütteln und Spitzeln ertragen müssen. Faulpelze und Maulhelden sollen aus ihren Druckposten vertrieben werden, aber wir wollen dabei keine Nachteile für sozial Schwache und Wehrlose. Wir wollen ein wirksames Gesundheitswesen für jeden; aber niemand soll auf Kosten anderer krank feiern...

Aus dem Gründungsaufruf des Neuen Forums vom September 1989

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