29.11.2021, Presse, Deutschland

Wem gehört der Luftraum?

"Mag nach §903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dem Eigentümer die tatsächliche oder rechtliche Verfügungs- und Nutzungsgewalt an einer Sache zustehen, muss er sich zugleich innerhalb gesetzlicher Grenzen bewegen. Diese allerdings sind nicht immer explizit geregelt, sondern unterliegen aktuellen politischen und gesellschaftlichen Abwägungen und gerichtlichen Präzedenzfällen. ..." [wissenschaft.de]

Quelle: flieger.news

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