09.12.2023, News, Deutschland
Lufträume zur Durchführung von Wellensegelflügen
"Die neu erschienene [NfL 2023-1-2892] hebt die bisherige NfL 2022-1-2635 auf. Die obergrenze des Gebietes „Haardt“ ist ab 05.10.23 damit auf FL195 angehoben." [DSV]
Quelle: Christian (DD)