09.12.2023, News, Deutschland

Lufträume zur Durchführung von Wellensegelflügen

"Die neu erschienene [NfL 2023-1-2892] hebt die bisherige NfL 2022-1-2635 auf. Die obergrenze des Gebietes „Haardt“ ist ab 05.10.23 damit auf FL195 angehoben." [DSV]

Quelle: Christian (DD)

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